Weiternutzung eines Teiles des Sportplatzes in Klein Stavern für sportliche Zwecke
Die UWG-Fraktion hatte vor der Ratssitzung einen schriftlichen Antrag zur Tagesordnung eingebracht. Der Antrag zielte darauf ab einen Sport- bzw. Bolzfeld auf einem Teilstück des ehemaligen Sportplatzes in Klein Stavern an der Dükerstraße zu erhalten.
Einige Tage nach der Abgabe unseres Antrages hat der Bürgermeister veranlasst, dass von der Samtgemeindeverwaltung eine Beschlussvorlage hinsichtlich einer Bauleitplanung erarbeitet wurde. Mit diesem Beschluss, der in der Verwaltungsausschusssitzung (VA), unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung am 30.09.2019, gefasst werden sollte, sollte die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Sportplatz erwirkt werden. Damit hatte sich unserer Antrag in der Gemeinderatssitzung erledigt.
Eine derartige Verfahrensweise ist rechtlich nicht zu beanstanden, spiegelt aber die Art und Weise der Arbeit des Bürgermeisters wieder. Erst schafft er es nicht, über Monate bzw. Jahre unsere Vorschläge bezüglich eines Baugebietes in Klein Stavern an der Dükerstraße zu bearbeiten und dann, wenn wir uns nicht anders helfen können und mehr oder weniger gezwungen werden einen entsprechenden Antrag zu stellen, mit einen derartigen Beschluss und der Mehrheit im VA den Rat vor vollendete Tatsachen zu stellen. Als die Einladung zur Gemeinderatsitzung und der Verwaltungsausschusssitzung am 20.09.2019 erstellt und veröffentlich wurden, stand dieser Beschluss noch nicht auf der Tagesordnung. Er wurde uns 4 Tage vor der Sitzung erstmals vorgelegt.
Sich dann in der Ratssitzung hinzustellen und die Frage zu stellen, was wir jetzt mit unserem Antrag wollen, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Festzustellen ist, dass wir als UWG-Fraktion niemals die Absicht hatten oder haben, ein Anschlussbaugebiet in Klein Stavern zu verhindern. Im Gegenteil, wir haben entsprechende Vorschläge für Baugebiete eingebracht und wollten für den Ortsteil Klein Stavern erreichen, dass zumindest ein Sportplatz (Bolzplatz), vielleicht halb so groß wie der jetzige Sportplatz, erhalten bleibt. Das wäre nicht nur für die Hobbyfußballer, die sich einmal in der Woche treffen, sondern auch für die Kinder in der jetzt immer größer werdenden Siedlung an der Dükerstraße von Vorteil gewesen. Darüber, dass der Sportplatz nach dem Moorbrand mit einem Aufwand der sich im fünfstelligen Bereich bewegt, wieder hergestellt wurde, wollen wir hier garnicht sprechen.
Hier können wir leider nicht weiter ins Detail gehen, es geht hier schließlich um Grundstücksfragen und die können und sollten nicht öffentlich behandelt werden.
Eins noch: Die Frist für die Erstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch, wobei die Bearbeitungszeit sich erheblich verkürzt und einige Prüfungen nicht erforderlich sind, läuft am 31.12.2019 aus. Das ist aber auch schon seit über 2 Jahren bekannt und wurde von uns mehrfach vorgebracht.